ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die erworbenen SCHUFA-Kontingente nur noch bis zum 31.12.2024 eingelöst werden können.
Stückpreis: € 19,95
Für Mitglieder: € 16,95
SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters verschaffen!
Mit den Informationen der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft wird die Solvenz potentieller Mietvertragspartner online geprüft.
SCHUFA-MieterBonitätsauskunft - Schutz vor Zahlungsstörungen und Mietausfall
Bevor Sie Ihr Eigentum einem Mieter überlassen, überprüfen Sie dessen Identität, Bonität und Zahlungsverhalten. Verlassen Sie sich dabei auf das Know-How der führenden Auskunftei in Deutschland. Der Datenbestand zu 66,3 Millionen natürlichen Personen ist einmalig und sorgt für die hohe Qualität der Auskünfte. So trägt die SCHUFA zur Absicherung Ihrer Mieteinnahmen bei.
Kommt der Mietinteressent seiner Zahlungsverpflichtung nach?
Zahlt der potentielle Mieter regelmäßig seine Rechnungen? Wurde eine Vermögensauskunft (früher „eidesstattliche Versicherung“) abgegeben oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mietinteressenten eröffnet? Wurden titulierte Mietschulden von gewerblichen Vermietern oder beauftragten Inkassounternehmen eingemeldet? Verschaffen Sie sich schnell und unkompliziert Klarheit – mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft.
SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip
Die SCHUFA speichert nicht nur Zahlungsstörungen oder -ausfälle sondern insbesondere auch sogenannte Positivdaten, wie vertragsgemäß bediente Ratenzahlungen, Kredite, Girokonten o.ä.. (zu über 90% der Personen, zu denen die SCHUFA Daten speichert, liegen ausschließlich positive Vertragsinformationen vor).
Die Informationen dazu erhält die SCHUFA durch den regelmäßigen Austausch mit ihren Vertragspartnern, die an das SCHUFA-Verfahren angeschlossen sind. Die Datenfülle und -qualität sowie deren Aktualität basiert auf dem SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip. Bei den angeschlossenen Unternehmen handelt es sich vornehmlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und Energieversorger.
Geprüfte Identität des Mietinteressenten
Der umfassende Datenbestand ermöglicht eine integrierte Identitätsprüfung des potentiellen Mieters durch die SCHUFA. Eine Leistung, die Sie bei anderen Auskunfteien, deren Datenbasis überwiegend auf Negativinformationen beruht, nicht erwarten können. Wird ein Mietinteressent im Datenbestand nicht gefunden, kann dies ein Indiz für die Vorgabe einer falschen Identität sein. In diesem Fall sollten Sie den Interessenten darauf ansprechen.
Voraussetzung für den Bezug
Berechtigtes Interesse?
Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information (Mieter-Selbstauskunft) zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.
- Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt.
- Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen.
- Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA-Hinweises nebst ergänzender SCHUFA-Information durch den Mietinteressenten.
- In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden.
Es ist daher notwendig, dass Sie den vom Mietinteressenten zur Kenntnis genommenen SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information 12 Monate aufbewahren.
Bei sogenannten Einmannbetrieben (z.B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).